Meine therapeutischen Leistungen im Überblick
Ich helfe Ihnen, belastende Situationen zu bewältigen, Ihre Ressourcen zu stärken und Ihr emotionales Wohlbefinden wiederzufinden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht meines Angebots. Gemeinsam finden wir den Weg, der zu Ihnen passt.
Psychotherapie (Einzel)
Psychotherapie bedeutet bei mir: einen sicheren Raum finden, Klarheit gewinnen und neue Wege entdecken. Gemeinsam arbeiten wir daran, Belastungen zu reduzieren und Ihre Stärken sichtbar zu machen, wissenschaftlich fundiert
Gruppentherapie
Gruppentherapie bietet die Chance, sich mit Menschen auszutauschen, die ähnliche Erfahrungen teilen. Gemeinsam stärken wir Ressourcen, entwickeln neue Perspektiven und erleben, dass Veränderung in Gemeinschaft leichter wird.
Diagnostik
Eine sorgfältige leitliniengerechte Diagnostik schafft Klarheit. Mit wissenschaftlich fundierten Methoden helfe, ADHS oder Autismus besser zu verstehen – als Grundlage für passende Unterstützung und echte Entlastung.
Indikationsschreiben
Ich begleite einfühlsam und erstelle fachlich fundierte Indikationsschreiben bei Geschlechtsinkongruenz – transparent, respektvoll und nach aktuellen Standards.
Wer trägt die Kosten?
Mir ist wichtig, dass Kosten für Therapie und Diagnostik klar und nachvollziehbar sind. Ich informiere vor Beginn der Behandlung über die anfallenden Gebühren und helfe bei Fragen zur Erstattung durch Krankenkassen oder andere Kostenträger.
Private Krankenkassen
Die Kosten für die Psychotherapie werden – abhängig von den Vertragsbedingungen – durch Ihre private Krankenversicherung zurückerstattet. Die Bedingungen klären Sie mit Ihrer Krankenkasse am Besten voarb, insbesondere wie viele Sitzungen pro Jahr übernommen werden und ob eine spezielle Beantragung erforderlich ist.
Beihilfe
Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung. Die Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung, vor Behandlungsbeginn muss daher ein entsprechender Antrag an die Beihilfe gestellt werden. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich. Der von Ihnen auszufüllende Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle.
freie Heilfürsorge
Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Bitte wenden Sie sich vor Beginn an Ihren Kostenträger.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen. In diesem Fall wird keine Diagnose an die Krankenkasse übermittelt.
